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Nach der Geburt eines Kindes haben alle Frauen Anspruch auf die Betreuung im Wochenbett durch eine Hebamme, unabhängig davon, ob das Kind in einer Klinik oder in einer ambulanten Einrichtung geboren wurde. Diese Leistung wird durch die Kassen getragen und kann selbst nach einigen Tagen Klinikaufenthalt noch in Anspruch genommen werden. Auch für Probleme in der Stillzeit (z.B. Milchstau, Schwierigkeiten beim Stillen) kann die Hebamme um Hilfe gebeten werden. Es ist es sinnvoll, die Betreuung im Wochenbett schon vor der Geburt mit einer Hebamme abzusprechen. Daran haben Sie leider nicht gedacht ? Auch kein Problem. Für eine individuelle Betreuung im Wochenbett nach einer ambulanten Geburt oder einem Klinikaufenthalt sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an. | Kerstin Kluge | 03727/648747 | 0172/3732381 | | Anett Schmid | 0371/722180 | 0173/5702281 | | Katrin Weber | 03723/411422 | 0177/8205544 |
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